Außerordentliche Mitgliederversammlung
- Redaktion Gartenzeitung
- vor 6 Tagen
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Sehr geehrte Mitglieder,
hiermit laden wir Sie gemäß § 9 unserer Satzung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung unseres Vereins ein.
📍 Ort: Vereinsheim, Lilienweg 52a, 39128 Magdeburg
🕔 Zeit: Samstag, 29.11.2025, um 11:00 Uhr
Anlass:
Der gesamte Vorstand hat geschlossen seinen Rücktritt zum 29.11.2025 erklärt. Ziel dieser Versammlung ist ausschließlich die Neuwahl des Vorstands, um die Handlungsfähigkeit des Vereins sicherzustellen.
Die persönliche Rücktrittserklärung wurde den Mitgliedern bereits vorab bekannt gemacht. Eine Aussprache dazu findet nicht statt. Der Vorsitzende wird die Versammlung eröffnen, sich anschließend jedoch für die Versammlungsleitung als verhindert erklären. Die Leitung der Versammlung übernimmt ein Vertreter des Verbands der Gartenfreunde.
Tagesordnung:
Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden – Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit – Erklärung der Verhinderung zur Versammlungsleitung gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung
Wahl eines Versammlungsleiters (vorgesehen: Vertreter des Verbands der Gartenfreunde)
Genehmigung der Tagesordnung
Treuhänderische Übergabe der Unterlagen des bisherigen Vorstands – Übergabe an den gewählten Versammlungsleiter zur Verwahrung bis zur Amtsübernahme des neuen Vorstands
Neuwahl des Vorstands: - Vorsitzender - stellvertretender Vorsitzender - Schatzmeisterin - Schriftführerin - Fachberaterin
Verschiedenes
📌 Hinweis:
Diese außerordentliche Mitgliederversammlung dient ausschließlich der Durchführung der Neuwahl des Vorstands.
Anträge zu anderen Themen wie Vereinsanlage, Satzungs- oder Gartenordnungsänderungen, Investitionen oder sonstigen Vereinsangelegenheiten sind in dieser Versammlung nicht zulässig.Sie würden den Zweck dieser Sitzung – die Neuwahl – überschreiten und werden daher nicht behandelt.
Diese Beschränkung entspricht § 9 der Satzung sowie der geltenden Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14.09.2006 – 15 W 220/05), wonach eine außerordentliche Mitgliederversammlung in ihrem Inhalt auf den Einberufungszweck begrenzt werden darf.Zudem ist der scheidende Vorstand nicht mehr handlungsfähig und steht für keine Aussprache zur Verfügung. Mark Helms Vorsitzender