Regelungen der Verwaltung
- Redaktion Gartenzeitung
- vor 6 Tagen
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Vorstand legt Ämter nieder – Auswirkungen auf den Vereinsbetrieb
Der Vorstand des Kleingärtnervereins „Heimstättengartengebiet I“ e.V. hat mit Wirkung zum 29.11.2025 seinen Rücktritt erklärt. Bis zur Neuwahl eines neuen Vorstands an diesem Tag wird der Vereinsbetrieb eingeschränkt.
Vorstandsbekanntmachung – Verwaltungstätigkeiten bis zur Neuwahl
Der Vorstand hat mit Wirkung bis zur Neuwahl am 29.11.2025 beschlossen, alle laufenden und geplanten Projekte mit sofortiger Wirkung einzustellen.
Hierzu zählen insbesondere:
Das Vereinscafé
Der Wertstoffhof
Die Sanierung des Vereinsheims
Alle weiteren größeren Projekte und Maßnahmen
Diese Einstellung erfolgt als Verwaltungsverfügung, um die laufende Verwaltung zu konsolidieren und die Entscheidungsfähigkeit für den neuen Vorstand zu erhalten.
Darüber hinaus werden alle wichtigen Entscheidungen und Verwaltungshandlungen ausschließlich in Vorstandssitzungen getroffen, die für Mitglieder nach vorheriger Anmeldung zugänglich sind.
Betroffene Bereiche:
Genehmigungen von Bauvorhaben (z. B. Pools, Sichtschutz)
Nachverpachtungen und Neuverpachtungen von Parzellen
Aufnahme neuer Mitglieder
Reparaturen und Instandhaltung an vereinseigenen technischen Anlagen und Leitungen
Vermietung des Vereinsheims für Veranstaltungen
Erteilung oder Widerruf von Duldungen bis zum Pächterwechsel
Bearbeitung von Beschwerden und Maßnahmen nach Gartenordnung und Vereinsrecht
Wichtiger Hinweis:Bauvorhaben, einschließlich der Aufstellung von Pools oder anderer baulicher Veränderungen, dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht durchgeführt werden. Zuwiderhandlungen können pachtrechtliche Konsequenzen haben.
Der Vorstand ist gemäß der erteilten Verwaltungsvollmacht sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Stadt, Finanzbehörden und Landesbehörden verpflichtet, solche Verstöße zu verfolgen.
Aufgrund des Verhaltens eines großen Teils der Mitgliedschaft sowie dieser rechtlichen Verpflichtungen ist der Vorstand gezwungen, ausschließlich auf Basis dieser verbindlichen Regelwerke zu handeln. Eine Ausnahme oder Duldung von Verstößen gehört nicht zum Handlungsspielraum des Vorstands.
Vorgehen:Bisher erfolgten Entscheidungen meist in informeller, digitaler Absprache mit Dokumentation. Aufgrund der aktuellen Konfliktsituation wird die Verwaltung bis zur Neuwahl klassisch, analog und ausschließlich im Rahmen dieser Vorstandssitzungen durchgeführt.
Sitzungstermine:
September 2025 (genauer Termin wird noch bekannt gegeben)
November 2025 vor der Neuwahl
Wichtig für Mitglieder:
Anträge und Anliegen sind fristgerecht vor den Sitzungen einzureichen.
Entscheidungen außerhalb der Sitzungen sind bis zur Neuwahl nicht möglich.
Mitglieder können nach vorheriger Anmeldung an den Sitzungen teilnehmen, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen und appellieren an alle Mitglieder, die verbleibende Zeit bis zur Neuwahl aktiv zu nutzen.
Der Vorstand