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Mitgliederversammlung

finden Sie eine Übersicht über alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung der letzten Jahre. Diese Informationen bieten Ihnen einen klaren Einblick in die getroffenen Entscheidungen und deren Auswirkungen auf unsere Gemeinschaft. Wir laden Sie ein, sich die Zeit zu nehmen, um die Details zu durchstöbern und sich über unsere Fortschritte zu informieren.

Mitgliederversammlung 2002 (09.03.2002)

Die MV beschloss die Einführung pauschaler Festbeträge für die Teilnahme an der Wasser- und Stromgemeinschaftsanlage, wobei jeweils ein fester Anteil sofort fällig und ein weiterer Anteil über 40 Jahre abgeschrieben wird. Hintergrund war eine gerechtere Umlagenverteilung bei Neueintritt.
Zudem wurde geregelt, dass bei Nichtmeldung des Zählerstandes bzw. fehlerhaftem Einbau eine Pauschale von 5 m³ berechnet wird. Mitglieder mit Zahlungsrückständen nach zweimaliger Mahnung können von der Versorgung mit Wasser und Strom ausgeschlossen werden.
Einführung Aufwandserstattungspasuchalen für den Vorstand:

Vorsitzender 52,00 €                                     

Stellvertreter 26,00 €                                    

Schatzmeister 39,00  

Schriftführung 26,00  

Fachberatung 18,00 € 

Baukoordination 11,00 €
Vereinsleben 16,00 €

Revisionskomission erhält die jährlichen Arbeitsstunden erlassen
Der Leiter der Arbeitseinsätze erhält für jeden Arbeitseinsatz eine Vergütung von 5,00 Euro pro Stunde

Mitgliederversammlung 2003 (15.03.2003)

Beschluss über:

  • Festlegung der Zahlungsziele (30.04. und 30.11.) für Abschlag und Restzahlung.

  • Einführung gestaffelter Mahngebühren (5 €, 7,50 €).

  • Verpflichtung zur Ausführung/Abnahme von Elektroarbeiten hinter dem Zähler durch Fachfirma.

  • Erlass der Pflichtstunden für Mitglieder, die über 12 Jahre für den Verein in Vorstands- oder Kontrollfunktion tätig waren.

  • Ganzjähriges Radfahrverbot aufgehoben, künftig bei Rücksichtnahme erlaubt.
    Ziel: Harmonisierung der Zahlungsabwicklung, Verkehrssicherheit und rechtssichere Handhabung von Elektroinstallationen.
     

Mitgliederversammlung 2004 (06.03.2004)

Die MV beschloss:

  • Einführung eines neuen Schließsystems mit nummerierten, nicht kopierbaren Schlüsseln (Pfand: 6 €).

  • Aufwandsentgelt von 10 € für nicht gemeldete Adressänderung binnen 8 Wochen.

  • Reduktion des Pflichtstundenwertes auf 7 €/Stunde.

  • Einführung einer Gebühr (5 €, Wiederholung 10 €) bei verweigertem Zugang zu Messeinrichtungen.

  • Einrichtung eines Parkkartensystems für Stellplätze auf der Okerstraße (jährliche Nutzungsgebühr: 5 €).
     

Mitgliederversammlung 2008 (08.03.2008)

1. Finanzplan 2008 beschlossen:

  • Weiterer Ausbau des Hauptwegs

  • Parkplatzanlage an Brenneckestraße

  • Verpflichtung auf elektronische Stromzähler: Ratenzahlung von 2×12,50 €

  • Abschreibung über 2,5 % jährlich

2. Einführung Pflichtstundenregelung: 6 Std./Jahr
3. Zusatzstunden für Neupächter: 50 Std. binnen 3 Jahren, Antrag auf Abschaffung abgelehnt
4. Brauchtumsfeuer generell untersagt, Ordnungsamt wird bei Verstößen eingeschaltet
5. Versorgungssperre bei Zahlungsverzug nach 2 Mahnungen
6. Aufwandspauschalen für Vorstand neu festgelegt
Einführung pauschaler monatlicher Vergütungen für den Vorstand:

Vorsitzender 60,00 €                                     

Stellvertreter 30,00 €                                    

Schatzmeister 45,00  

Schriftführung 26,00  

Fachberatung 25,00 € 

Baukoordination 15,00 € 

Begründung: gestiegener Verwaltungsaufwand.
Beschlusslage: Einstimmig angenommen.
 

Mitgliederversammlung 2009 (07.03.2009)

1. Ausbau des nördlichen Hauptwegs beschlossen
2. Umnutzung zweier Parzellen als Parkplatzfläche
3. Eichfrist für Wasserzähler auf 6 Jahre verkürzt (DIN-konform)
 

Mitgliederversammlung 2010 (13.03.2010)

1. Satzungsänderung umfassend beschlossen
Zweck, Vorstand, Mitgliedschaftsende etc. neu formuliert.
2. Gartenordnung überarbeitet
3. Mitgliedsbeitrag um 1 €/Jahr erhöht
4. Versorgungssperre bei Zählerverweigerung: Aufhebung nur gegen Gebühr (25 €)
 

Mitgliederversammlung 2011 (12.03.2011)

1. Eichung der Elektroverteilerkästen, Wasserleitungen ersetzt
2. Beitragserhöhung für Mitglieder ohne Pachtgarten: 5 €
3. Ratenzahlungspflichten eingeführt (orientiert an Betriebskostenvorauszahlung)
4. Einführung Außenheckenumlage: 4 €/Parzelle/Jahr

Mitgliederversammlung 2012 (10.03.2012)

1. Satzungsänderung beschlossen: u. a. Zweckparagraph, Mitgliedschaftskriterien (nur mit Wohnsitz BRD), Kündigungsfrist auf 30.11. gelegt
2. Abschreibungssatz für Strom-/Wassergemeinschaft auf 10 % erhöht
3. Finanzplan mit Fokus auf Wegebau und Vereinsheim-Instandsetzung beschlossen

Mitgliederversammlung 2013 (09.03.2013)

1. Ausbau Nord-Süd-Hauptweg fortgesetzt
2. Darlehensaufnahme (zinsfrei, max. 15.000 €) beim Verband beschlossen
3. Pflichtstunden: Erhöhung auf 9 Std., Probeaussetzung Zusatzstunden für Neupächter beschlossen
4. Abrechnung bei defektem Zähler auf Basis 3-Jahres-Durchschnitt eingeführt

Mitgliederversammlung 2014 (08.03.2014)

1. Weiterer Ausbau südlicher Hauptweg, Instandsetzung Containerfläche Parz. 234
2. Einführung einheitlicher Gartenpflegemaßnahmen (u. a. Ersatz defekter Verteiler)
3. Neuregelung für Zusatzstunden Neupächter (50 bzw. 30 Std., Erlass nach Zustand möglich)
4. Pflichtstundenregelung 9 Std./Jahr festgesetzt

Mitgliederversammlung 2015 (25.04.2015)

1. Finanzplan 2015

Beschlossen wurden Investitionen in:

  • Ersatz maroder Elektroverteilerkästen durch eine Elektrofachfirma,

  • Neuverlegung der Verteilung am Zugang zu Parzelle 241,

  • Instandsetzung und Verfüllung des südlichen Hauptwegs,

  • Entfernung von Beton- und Steinkanten auf leerstehenden Parzellen,

  • Reparatur defekter Wasserzuleitungen und Absperrventile.

Begründung: Wiederherstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit, ordnungsgemäße Unterhaltung der Gemeinschaftsanlagen gemäß § 2 Abs. 1 BKleingG.
Beschluss: Mehrheitlich angenommen.

2. Beitragserhöhung für passive Mitglieder ohne Garten

Der jährliche Beitrag wurde von 2 € auf 5 € erhöht.
Begründung: Deckung der Verwaltungskosten gemäß § 3 AO (Gemeinnützigkeit).
Beschluss: Einstimmig.

3. Neuberechnung des Gemeinschaftsflächenanteils

Der rechnerische Flächenanteil pro Parzelle wurde von 48 m² auf 53 m² angepasst.
Begründung: Anpassung an geänderte Vermessungsgrundlage und gerechtere Umlagenverteilung.
Beschluss: Einstimmig.

4. Einführung einer Solidarumlage bei Leerstand

Pro Parzelle wird jährlich eine Solidarumlage in Höhe von 10 € erhoben, um Ertragsausfälle durch Leerstand auszugleichen.
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 Nr. 1 BKleingG (Pflege, Erhaltung und Bewirtschaftung).
Beschluss: Deutliche Mehrheit.

Mitgliederversammlung 2016 (12.03.2016)

1. Umsetzung des Mess- und Eichgesetzes (MessEG)

Beschluss zur vollständigen Umrüstung auf geeichte Elektrozähler ab 01.01.2018.

  • Alle Pächter sind verpflichtet, nur noch geeichte Geräte einzusetzen (Laufzeit: 8 Jahre).

  • Bei Verstoß droht Versorgungssperre.

  • Kostenumlage über Abrechnung vorgesehen.

Begründung: Umsetzung gesetzlicher Vorgaben (§§ 37, 50 MessEG), Vermeidung ordnungsrechtlicher Sanktionen.
Beschluss: Einstimmig.

2. Ergänzung der Gartenordnung – § 4.4

  • Festlegung einer Mindestwegbreite auf Hauptwegen von 3,50 m.

  • Verbot des Parkens auf diesen Wegen.
    Begründung: Sicherstellung von Feuerwehrzufahrten und ungehindertem Zugang gemäß Bauordnungsrecht und Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB).
    Beschluss: Einstimmig.
     

Mitgliederversammlung 2017 (11.03.2017)

1. Umfassende Überarbeitung der Gartenordnung

Die Mitgliederversammlung beschloss eine komplette Aktualisierung und Ergänzung der Gartenordnung.
Neu eingeführt bzw. geändert wurden insbesondere:

  • Verbot von Nadelgehölzen, Ziersträuchern und Koniferen über 3 m Höhe,

  • Verpflichtung zur Einzäunung der Parzelle bei Hundehaltung (Sicherungsmaßnahme),

  • Pflicht zur Kindersicherung offener Wasserflächen (z. B. Teiche, Becken),

  • Konkretisierung der Nutzungs- und Verhaltenspflichten auf Gemeinschaftsflächen.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs. 1, § 3 BKleingG (kleingärtnerische Nutzung), Verkehrssicherungspflichten, Umwelt- und Nachbarschaftsrecht.
Beschluss: Große Mehrheit, einzelne Gegenstimmen.

2. Änderung der Abschlagsregelung (Pachtzahlung)

Der erste Abschlag auf die Jahreskosten wurde von 35 % auf 40 % erhöht (ab November 2017).
Begründung: Glättung der Liquiditätssituation des Vereins zur Deckung laufender Fixkosten.
Hinweis: Gesamtzahlung unverändert.
Beschluss: Mehrheitlich angenommen.
 

Mitgliederversammlung 2018 (10.03.2018)
  • Der Finanzplan 2018 wurde einstimmig beschlossen.

  • Eine komplette Neuwahl des Vorstands fand statt.

  • Die ordnungsgemäße Einberufung sowie Entlastung des Vorstands wurden protokolliert.

  • Keine weiteren materiellen Beschlüsse oder Änderungen der Gartenordnung.
     

Mitgliederversammlung 2019 (09.03.2019)
  • Der Finanzplan 2019 wurde einstimmig beschlossen.

  • Die Laufzeit befristeter Pachtverträge wurde auf 24 Monate festgelegt, um längere Beobachtung neuer Pächter zu ermöglichen.

  • Einführung einer Regelung zur Gewährung von Ratenzahlungen bei Beitragspflichten.
    Begründung: Flexibilisierung für Neupächter mit wirtschaftlicher Belastung bei Vertragsbeginn.
     

Mitgliederversammlung 2022 (21.05.2022)
  • Aufhebung eines alten Beschlusses zur Zielvereinbarung mit der Stadt (2017), da die Grundlage (starker Leerstand) entfallen war.

  • Einführung einer Eichgebühr für Elektrozähler (5 € jährlich).

  • Einführung einer obligatorischen Ratenzahlungsregelung für Neupächter.

  • Festlegung von Sanktionen bei Zählermanipulation und fehlerhaftem Einbau (z. B. 5 m³ Zuschlag, Meldung ans Eichamt).

  • Bestätigung aller coronabedingt im Umlaufverfahren beschlossenen Vorstandsmaßnahmen aus 2020/21.

  • Aufwandspauschalen für Vorstand neu festgelegt

Vorsitzender 70,00 €/Monat

Stellvertretung 35,00 €/Monat

Schatzmeister/in 70,00 €/Monat

Schriftführung 30,00 €/Monat

Fachberatung 25,00 €/Monat

Baukoordination 25,00 €/Monat

Liegenschaftsverwaltung 30,00 €/Monat
 

Mitgliederversammlung 2023 (29.04.2023)
  • Finanzplan 2023 wurde einstimmig beschlossen.

  • Die bestehende Pflichtstundenzahl (9 Std.) bleibt erhalten. Erhöhung auf 12 Stunden wurde abgelehnt.

  • Einführung einer Ersatzleistungspflicht von 15 €/nicht geleisteter Std. ab 2024.

  • Rechnungsstellung künftig nur noch einmal jährlich; Ratenzahlung auf Antrag.

  • Änderung Gartenordnung § 8.5: Streichung des Satzes zur Öffnung von Toren – künftig sind Tore ganzjährig geschlossen zu halten.
    Begründung: organisatorische Vereinfachung, Klarstellung zur Verkehrssicherungspflicht
     

Mitgliederversammlung 2024 (07.09.2024 – außerordentlich)
  • 1. Umstellung auf Sitzungsgeldregelung für Vorstand und beratende Mitglieder
    Beschluss: Einführung einer Sitzungsgeldregelung (10 €/Sitzung für Vorstand, 5 €/Sitzung für Berater), max. 15 Sitzungen pro Jahr.
    Begründung: Die bisherige Ehrenamtspauschale war haushaltsrechtlich problematisch und bot keine nachvollziehbare Leistungsverknüpfung. Die Sitzungsgeldregelung erhöht Transparenz und Gerechtigkeit.

  • 2. Änderung der Gebührenordnung (gültig ab 08.09.2024)
    Aufnahmegebühr neue Pächter: 25 €
    Sicherheitsleistung: 200 €
    Mitgliedsbeitrag für Angehörige: 5 €
    Begründung: Anpassung an gestiegene Verwaltungskosten und Erhöhung des Kostendeckungsgrads.
    Beschlusslage: Mehrheitlich angenommen.

  • 3. Ausschluss säumiger Mitglieder ohne Parzellen
    Betroffene hatten keine aktive Pacht, keine aktuelle Adresse und Zahlungsrückstand trotz mehrfacher Mahnung. Ausschluss erfolgte nach § 7 Abs. 1–6 Satzung.
    Begründung: Schutz der wirtschaftlichen Stabilität und Handlungsfähigkeit des Vereins.

  • Beschlusslage: Mehrheitlich angenommen.

  • 4. Ermächtigung zur Verkleinerung der Anlage bzw. Flächenoptimierung
    Der Vorstand erhielt Vollmacht, mit Stadt Magdeburg über Rückgabe nicht verpachteter Randflächen zu verhandeln.
    Begründung: Entlastung der Mitgliederumlage durch Reduktion der Pachtlast.
    Beschlusslage: Mehrheitlich angenommen.

  • 5. Antrag auf Einsetzung einer Kommission zur Vereinsgaststätte
    Kommission zur Vorbereitung Sanierung und Neupacht, insbesondere wegen Vertragsende 2025.
    Beschlusslage: Mehrheitlich angenommen.
     

Mitgliederversammlung 2025 (29.03.2025)

1. Haushaltsplan 2025

  • Erhöhung Flächenpacht, gestiegene Umlagen Stadtverband, Rückschnitt Außenhecken durch Fachfirma.

  • Umstellung des Abrechnungsmodus: ab 2026 Beiträge im Voraus, Verbrauchskosten im Folgejahr.
    Beschlusslage: Mehrheitlich angenommen.

2. Umlage zur Instandsetzung Vereinsheim und Infrastruktur

Jährliche Rücklagenumlage von 50,00 Euro eingeführt für Sanierung von Dach, Heizsystem und baulicher Infrastruktur.
Begründung: baulicher Gesamtzustand, Sicherheitsmängel, Heizungsunfähigkeit.
Beschlusslage: Mehrheitlich angenommen.

3. Abschaffung der Abschreibungssystematik (Wasser/Stromgemeinschaft)

Abkehr von jahrzehntelanger Abschreibung auf Einmalbeträge für Wasser- und Stromanschlüsse.
Begründung: Widerspricht aktueller Verwaltungspraxis und ist abrechnungstechnisch intransparent.
Beschlusslage: Mehrheitlich angenommen.

4. Neuregelung der Pflichtstundenbefreiung

  • Künftig nur noch max. 15 Mitglieder jährlich befreit.

  • Voraussetzung: ≥ 12 Jahre Vorstandstätigkeit.

  • Keine Namensveröffentlichung mehr, keine Anspruchsregelung.
    Rechtsgrundlage: § 3 BKleingG, Gleichbehandlungsgebot.
    Beschlusslage: Mehrheitlich angenommen.

5. Vereinheitlichung Parkplatzgebühren und Neuregelung Nutzung

  • Krokusweg/Brenneckestraße: 30 €/Jahr

  • Okerstraße: 10 €/Jahr (Mitglieder), 15 € (Nicht-Mitglieder), 2,50 €/Woche (Besucher)

  • Vertragsregelung vereinheitlicht, automatische Kündigung bei Nichtzahlung
    Beschlusslage: Mehrheitlich angenommen.

6. Ausschluss säumiger Mitglieder wegen Zahlungsverzug

  • Alle Voraussetzungen nach § 7 Abs. 1–6 Satzung erfüllt

  • Einhaltung aller Fristen und Mahnstufen

  • Mitgliedschaft endet mit MV-Beschluss
    Beschlusslage: Mehrheitlich angenommen.

7. Informationspunkte (nicht zur Abstimmung):

  • Fütterungsverbot (Kleintiere, Wildtiere): Verweis auf § 3 GO, § 6 Satzung, § 8 BKleingG, § 39 BNatSchG.

  • Arbeitseinsatz-Vertretung: künftig auch durch externe registrierte Dritte möglich

  • Containerbereitstellung Grünschnitt: bei mindestens 5 Beteiligten möglich.

 

Alle Angaben wurden sorgfältig erarbeitet und recherchiert, dennoch ist nicht von einer Vollständigkeit auszugehen.
Namentliche Eintragungen wurden nicht übernommen.

Lilienweg 52a
39118 Magdeburg 

Telefon +49 (0) 456 7890

Vereinsregister Stendal: VR10457

Vertretungsberechtigter Vorstand gemäß § 26 BGB, jeweils alleinvertretungsberechtigt:
Mark Helms (Vorsitzender)
Kevin Schimke (Stellvertretender Vorsitzender)

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