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Dossier: Denkmalschutz

  • Autorenbild: Redaktion Gartenzeitung
    Redaktion Gartenzeitung
  • 14. Sept.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 18. Sept.

Dieses Dossier wurde erstellt, um die Mitglieder des Kleingartenvereins über die Situation des Denkmalschutzes auf unserer Anlage zu informieren. Es fasst die wesentlichen Ereignisse und den aktuellen Stand der Dinge zusammen, um Klarheit und Transparenz zu schaffen.

Chronologie der Entwicklung

Die Kleingartenanlage wurde bereits im Jahr 1996 in die Denkmalliste des Bundeslandes aufgenommen. Dieser Status, der dem damaligen Vorstand bekannt war, fand in den darauffolgenden Jahren jedoch keine Beachtung innerhalb des Vereins. Auch 1999/2000 wurde der Status öffentlich von der Landesdenkmalbehörde bestätigt. Im Jahr 2000 wurde in einem Schreiben an die GWG vom Vorsitzenden des Vereins erwähnt, dass für die Aufstellung der Schilder für die Gaststätte die untere Denkmalschutzbehörde kontaktiert werden müsse. Die GWG ist unser Nachbar und mit der Gartenstadt Reform befinden wir uns in einem gemeinsamen Denkmalbereich.

Zwischen 2014 und 2015 fanden Gespräche zwischen Vertretern der Landesdenkmalbehörde, des Stadtplanungsamtes, der unteren Denkmalschutzbehörde, des Dachverbandes (Vorsitzende) und des Vereins (Vorsitzender und Fachberater) statt. Dabei wurde die denkmalrelevante Bedeutung der Anlage hervorgehoben. Die gewonnenen Erkenntnisse waren den Gesprächsteilnehmern bekannt, wurden jedoch nicht an die Mitglieder weitergegeben. In der Zeit bis 2021 gab es im Vorstand Überlegungen, die Anlage aus wirtschaftlichen Gründen zu verkleinern, die jedoch nach internen Beschlüssen und Mitgliederversammlungen verworfen wurden. Es wurde keine denkmalschutzgerechte Strategie entwickelt. Es ist frustrierend zu sehen, dass jahrelang eine Chance verpasst wurde, sich proaktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Eine erneute Klärung der Lage ergab sich im Juni 2025, als die Stadt dem Vorstand schriftlich bestätigte, dass unsere Anlage als Baudenkmal eingetragen ist. Daraufhin verhängte der Vorstand am 17. Juli 2025 nach Rücksprache mit dem Dachverband einen Baustopp für alle wesentlichen Veränderungen an Lauben, Wegen, Zäunen und Fundamenten. Lediglich Instandhaltungsmaßnahmen blieben erlaubt. Die untere Denkmalschutzbehörde bewertete diese Anweisung am 23. Juli 2025 als "ausreichend".

Bei einem Ortstermin am 19. August 2025 wurde seitens der Landesdenkmalbehörde klargestellt, dass insbesondere die Grundstrukturen der Anlage (Wege, Platzflächen, Parzellenabgrenzungen) denkmalrelevant sind und jede bauliche Maßnahme einer Genehmigung bedarf. Übergangsregelungen wurden dabei nicht angeboten.

Ein folgender Schriftverkehr Ende August 2025 zwischen dem Verein und der unteren Denkmalschutzbehörde brachte keine Einigung. Der Verein warnte vor einem "faktischen Baustopp" und einer Überforderung der Mitglieder durch die Einzelfallprüfung, wurde jedoch abgewiesen. Der Verband der Gartenfreunde beteiligte sich nicht aktiv an diesem Austausch.

Zusammenfassung und Ausblick

Aktueller Sachstand

  • Denkmalstatus: Der Status als Baudenkmal ist seit 1996 rechtsgültig. Jede bauliche Maßnahme ist genehmigungspflichtig.

  • Baustopp: Der Baustopp durch den Verein gilt weiterhin und wird vom Dachverband mitgetragen.

  • Entwurf der Gartenordnung: Nach Terminen im Stadtarchiv wurde am 27. August 2025 ein Entwurf für "Ordnungs- und Ergänzungsregelungen" beim Dachverband eingereicht. Dieser wurde am 10. September 2025 dem Denkmalfachamt zur rechtlichen Prüfung vorgelegt, um Klarheit für unsere Mitglieder zu schaffen. Seit dem 17.09.2025 liegt nun ein Ergebnis vor und wird am 20.09.2025 auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung mitgeteilt.

Weitere Schritte

  • Klärung der Zuständigkeiten: Der Verband muss als Verpächter die Hauptverantwortung gegenüber den Behörden übernehmen.

  • Finalisierung der Gartenordnung: Die Regelungen des Vereins müssen überarbeitet und mit dem Denkmalfachamt sowie dem Verband abgestimmt werden.

  • Kommunikation: Die Mitglieder werden laufend über die Entwicklungen informiert.

Der Verein arbeitet aktiv daran, für alle Mitglieder Rechtssicherheit zu schaffen. Der Prozess wird voraussichtlich bis zur Nachqualifizierung durch das Landesdenkmalamt und der Erstellung eines Denkmalpflegeplans andauern.

Lilienweg 52a
39118 Magdeburg 

Telefon +49 (391) 25190880

Vereinsregister Stendal: VR10457

Vertretungsberechtigter Vorstand gemäß
§ 26 BGB, jeweils alleinvertretungsberechtigt:

Mark Yoram Helms 
Kevin Schimke

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