Baustopp in der Gartenanlage – Was nun gilt und warum
- Redaktion Gartenzeitung
- 17. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 5. Aug.
Im Juli 2025 wurde der Vorstand des KGV „Heimstättengartengebiet I“ e. V. durch die Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg darüber informiert, dass für die Fläche der Gartenanlage neue denkmalrechtliche Auflagen gelten. Diese Mitteilung stellt eine offizielle Kenntniserlangung im rechtlichen Sinne dar.
In Abstimmung mit dem Verpächter – dem Verband der Gartenfreunde Magdeburg e. V., vertreten durch seinen Vorsitzenden Dennis Kryk – hat der Vorstand daraufhin die erforderlichen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt. Zentrale Maßnahme ist der vollständige Baustopp für alle baulichen Aktivitäten im Vereinsgelände – ab sofort und bis auf Weiteres.
Was umfasst der Baustopp?
Der Baustopp gilt für alle baulichen Maßnahmen, unabhängig von Umfang oder Ort. Darunter fallen insbesondere:
Neubauten, Umbauten, An- und Überbauten an Lauben oder Nebengebäuden
Veränderungen an Fundamenten, Dächern, Fassaden oder tragenden Bauteilen
Einfriedungen, Sichtschutz, Tore, Pergolen etc.
Wege-, Platten- und Terrassenbau (auch Erneuerungen oder Erweiterungen)
Erdarbeiten aller Art (z. B. Aushub, Punktfundamente, Gräben, Drainagen)
Innenumbauten, sofern sie Statik, Substanz oder Erscheinungsbild betreffen
Technische Installationen, etwa Photovoltaik, Antennen, Bodenanker, Hülsen
Auch vorbereitende Maßnahmen sind untersagt.Bereits begonnene Arbeiten sind unverzüglich einzustellen.Bitte senden Sie bei bereits begonnenen Maßnahmen eine kurze Beschreibung mit Foto an: ✉️ kontakt@hgg1.de
Was ist noch erlaubt?
Erlaubt sind ausschließlich akute Gefahrenabwehrmaßnahmen (z. B. bei Wassereintritt, loser Bausubstanz) – aber nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Vorstand.
Rechtliche Einordnung – warum der Verein mitverantwortlich ist
Seit Bekanntgabe durch die Denkmalschutzbehörde gilt:Der Verein ist als Zwischenpächter verpflichtet, die Einhaltung der Auflagen sicherzustellen. Verstöße gegen den Baustopp können daher nicht nur für den jeweiligen Pächter, sondern auch für den Verein rechtliche Konsequenzen haben, wenn er nicht angemessen reagiert.
Mögliche Folgen:
Rückbauverfügungen durch die Behörden
Bußgelder oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 27 DSchG LSA
Fristlose Kündigung durch den Verpächter (§ 9 BKleingG)
zivilrechtliche Haftung des Vereins bei Duldung oder Untätigkeit
Der Vorstand ist verpflichtet, Maßnahmen zu unterbinden, zu dokumentieren und bei Bedarf weiterzuleiten.
Rückfragen und Kontakt
Fragen zur Umsetzung oder Einzelfällen richten Sie bitte an:
📧 Vorstand – kontakt@hgg1.de 🕓 Sprechzeit: freitags von 16–18 Uhr oder 📧 Verband der Gartenfreunde Magdeburg e. V. – info@gartenfreunde-md.de 📞 0391 2540284🌐 www.gartenfreunde-md.de
Bitte wenden Sie sich nicht direkt an die Behörde. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den Vorstand oder den Verband.
Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit und die konsequente Einhaltung. Der Baustopp dient der rechtlichen Absicherung des Vereins und dem Erhalt unserer Gartenanlage.
Der Vorstand