Information zur Mitgliedschaft – Neue Regelung ab 01.01.2026
- Redaktion Gartenzeitung

- vor 4 Tagen
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Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
bei der Vorbereitung der Jahresabrechnungen sowie der damit verbundenen steuerrechtlichen Anforderungen für das kommende Gartenjahr haben wir im Vorstand eine vollständige Prüfung aller Mitgliedsdaten und Beitragseinstufungen vorgenommen.
Dabei haben wir feststellen müssen, dass einige der über Jahre verwendeten Bezeichnungen wie
„Mitglied auf der Parzelle“,
„allgemeines Mitglied“,
„5-Euro-Mitglied“
zwar aus der alten Verwaltungspraxis stammen, jedoch nicht mit unserer Satzung und den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmen.
Unsere Satzung sieht nach § 4 bis § 6 ausdrücklich nur eine einheitliche Mitgliedschaft vor. Pflichten, die eine Parzelle betreffen – wie Pflege, Gemeinschaftsarbeit oder Vorgaben der Gartenordnung und des Denkmalschutzes – gelten ausschließlich für den Pächter, also die Person, die im Pachtvertrag steht.
Um künftig rechtskonform, transparent und für alle nachvollziehbar zu handeln, müssen wir diese Struktur korrigieren.
📘 1. Neue Zuordnung ab 01.01.2026
Es gibt ab 2026 nur noch zwei satzungskonforme Gruppen:
A) Mitglied (Vollmitglied)
Für alle Personen, die dem Verein angehören – egal ob mit oder ohne Parzelle.
B) Pächter bzw. Mitpächter einer Parzelle
Nur diese Personen tragen die Pflichten der Gartennutzung.
Damit entfallen alle früheren Sonderbezeichnungen wie „Mitglied auf der Parzelle“ vollständig.
📗 2. Was bedeutet das für bisherige „Mitglieder auf der Parzelle“?
Ganz einfach:
✔ Ihr bleibt vollwertige Mitglieder des Vereins. ✔ Wenn ihr keine Pächter seid, habt ihr keine Gartenpflichten wie Pflichtstunden oder Pflegepflichten. ✔ Wenn ihr Pächter seid, gelten diese Pflichten wie bisher.
Für niemanden entstehen Nachteile, Nachforderungen oder zusätzliche Verpflichtungen. Es wird lediglich die Bezeichnung rechtlich korrekt gestellt.
📘 3. Einheitliche Beiträge ab 2027
Die Mitgliederversammlung 2026 beschließt wie üblich den Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr. Ab 2027 gilt dann:
Alle Mitglieder zahlen den gleichen Mitgliedsbeitrag.
Pächter zahlen zusätzlich Pacht, Umlagen, Pflichtstundenersatz und Verbrauchskosten.
Diese Änderung ist keine freiwillige Entscheidung, sondern eine gesetzliche und satzungsgemäße Verpflichtung.Die bisherige Praxis war nicht rechtskonform und darf daher nicht fortgeführt werden. Da es sich um eine Pflicht zur Rechtsanpassung handelt, kann die Mitgliederversammlung darüber nicht abstimmen – der Vorstand setzt lediglich um, was Gesetz, Satzung und Steuerrecht zwingend vorgeben.
Der Vorstand




