Gemeinschaftsarbeit 2026: Anmeldung und Planungsschluss
- Redaktion Gartenzeitung

- vor 12 Minuten
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Kurz gesagt
Verbindliche Anmeldung war bis 15.02. erweitert bis 15.03.2026
Planungsschluss: 15.03. – danach keine neuen Anmeldungen; nicht gewählte Termine stehen nicht mehr zur Verfügung.
Ersatzbetrag: 15,00 € je nicht geleisteter Stunde (Abrechnung über die Jahresrechnung).
Worum geht’s?
Unsere Gemeinschaftsarbeit hält Wege begehbar, Plätze sicher und die Anlage insgesamt in Schuss. Damit das geordnet läuft, brauchen wir klare Planung: Wer kommt wann? Welche Aufgaben sind vorbereitet? Wer übernimmt Aufsicht und Arbeitssicherheit? Für 2026 gelten feste Fristen und ein Planungsschluss.
Das ist 2026 wichtig
Pro Parzelle: 9 Pflichtstunden = drei Einsätze à 3 Stunden.
Ersatzbetrag: 15,00 € je nicht geleisteter Stunde (Abrechnung über die Jahresrechnung).
Herbstentscheidung: Bis 15.11. konntet ihr wählen, ob ihr arbeitet oder von Anfang an den Ersatzbetrag zahlt.
Anmeldeformular: Mit der Jahresrechnung erhielten alle ein Formular mit allen Terminen (verbindliche Rückmeldung erforderlich).
Fristen und Planungsschluss
Schritt | Termin | Was ist zu tun? |
Entscheidung „Arbeit oder Zahlung“ | bis 15.11. | Wahl treffen (kommuniziert im Herbst) |
Verbindliche Anmeldung | bis 15.02. | Formular mit Terminen an den Verein zurücksenden |
Planungsschluss | 15.03. | Einsatzplanung wird geschlossen; keine neuen Anmeldungen mehr |
Wichtig:
Ab 15.03. sind keine Anmeldungen mehr möglich.
Alle Termine, die bis dahin nicht gewählt wurden, stehen danach nicht mehr zur Verfügung.
Spontane Teilnahmen sind nicht vorgesehen; nur ausnahmsweise möglich, wenn nachweislich freie Kapazitäten bestehen und Arbeitssicherheit gewährleistet ist. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme ohne vorherige Disposition.
Was passiert bei Nichtanmeldung oder Ausfall?
Keine Anmeldung bis 15.02.: Ihr werdet 2026 nicht mehr disponiert. Nicht geleistete Stunden werden mit 15,00 € je Stunde über die Jahresrechnung abgerechnet.
Krank am Einsatztag? Bitte frühzeitig absagen. Umbuchungen sind nur bis zum Planungsschluss möglich. Nach dem 15.03. sind Ausweichmöglichkeiten sehr gering und nur bei dokumentiert freier Kapazität möglich.
Praktische Hinweise
Formular verlegt? Meldet euch in den Sprechzeiten – wir stellen es erneut zu.
Teilnahmebestätigung: Vor Ort gibt es Teilnehmerlisten; bitte eintragen lassen, damit die Stunden erfasst werden.
Keine Zusagen „auf Zuruf“: Die Einsatzleitung vor Ort kann nur berücksichtigen, was im Plan erfasst ist.
FAQ – kurz und knapp
Ich habe die Anmeldung verpasst. Was nun?
Nach dem 15.03. sind keine neuen Anmeldungen mehr möglich. Nicht geleistete Stunden werden als Ersatzbetrag abgerechnet.
Kann ich noch einen späteren Termin nehmen?
Nicht gewählte Termine stehen nach dem 15.03. nicht mehr zur Verfügung.
Kann ich spontan erscheinen?
Spontane Teilnahmen sind nicht vorgesehen. Nur ausnahmsweise bei freier Kapazität und gesicherter Arbeitssicherheit; kein Anspruch.




