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Mehr Sicherheit für Mitglieder, Helfer und Vorstand

  • Autorenbild: Redaktion Gartenzeitung
    Redaktion Gartenzeitung
  • vor 2 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Warum der Wechsel der Unfall- und Haftpflichtversicherung notwendig war

Der Vorstand des Kleingärtnervereins „Heimstättengartengebiet I“ e. V. war verpflichtet, die bestehenden Unfall- und Haftpflichtversicherungen zu überprüfen. Die bisherigen Verträge bestanden seit dem Jahr 2005 und waren damit rund 20 Jahre alt. In dieser Zeit wurden sie in wesentlichen Punkten nicht an heutige Anforderungen angepasst.

Im Zuge der Überprüfung wurden Angebote mehrerer Versicherungsunternehmen eingeholt, geprüft und miteinander ausgewertet. Dabei zeigte sich, dass die bisherigen Verträge insbesondere bei der Absicherung von Gemeinschaftsarbeit, ehrenamtlich Tätigen und Helfern nicht mehr ausreichend klar geregelt waren. Zudem lagen die Versicherungssummen deutlich unter dem heute üblichen Niveau. Im Schadensfall hätte dies sowohl für den Verein als auch für den ehrenamtlichen Vorstand ein rechtliches und finanzielles Risiko dargestellt.

Vor diesem Hintergrund war ein Wechsel der Versicherungen sachlich erforderlich, um eine ordnungsgemäße und verantwortungsvolle Vereinsführung sicherzustellen.

Was wurde geändert?

Der Verein verfügt nun über:

  • eine moderne Vereins-Haftpflichtversicherung mit höherer Deckungssumme,

  • eine zeitgemäße Gruppen-Unfallversicherung, die auch Helfer und Ehrenamtliche einschließt.

Wer ist jetzt versichert?

Versichert sind:

  • alle Vereinsmitglieder,

  • der ehrenamtliche Vorstand,

  • ehrenamtlich Tätige,

  • beim Verein registrierte Helfer, auch wenn sie keine Vereinsmitglieder sind(z. B. Familienangehörige von Pächtern).

Bei welchen Tätigkeiten besteht Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt bei:

  • Gemeinschaftsarbeit (Gemeinschaftsstunden),

  • Arbeitseinsätzen und Pflegearbeiten,

  • Vereinsveranstaltungen,

  • Tätigkeiten im Auftrag oder mit Zustimmung des Vereins,

  • sowie bei den direkten Wegen zu und von diesen Tätigkeiten (Unfallversicherung).

Gemeinschaftsarbeit im Sinne des Vereins dürfen Vereinsmitglieder und beim Verein registrierte Helfer leisten, wenn sie vom Verein angesetzt oder genehmigt ist.

Die Unfallversicherung greift bei eigenen Verletzungen. Die Haftpflichtversicherung greift bei Schäden an anderen Personen oder an fremdem Eigentum.

Private Arbeiten im eigenen Garten sind auch weiterhin nicht versichert.

Was bedeutet das für die Mitglieder?

Die verbesserten Versicherungen führen zu Mehrkosten von knapp 2 Euro je Mitglied und Jahr.Der Ablauf im Verein bleibt unverändert. Wichtig ist weiterhin, dass Helfer beim Verein registriert sind und Tätigkeiten im Rahmen offizieller Vereinsmaßnahmen erfolgen.

Fazit

Mit dem Versicherungswechsel hat der Verein eine notwendige Anpassung vorgenommen, um Mitglieder, Helfer und den ehrenamtlichen Vorstand angemessen abzusichern und rechtliche Risiken zu vermeiden.

Der Vorstand

Lilienweg 52a
39118 Magdeburg 

Telefon +49 (391) 25190880

Vereinsregister Stendal: VR10457

Vertretungsberechtigter Vorstand gemäß
§ 26 BGB, jeweils alleinvertretungsberechtigt:

Mark Yoram Helms 
Kevin Schimke

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