Neuregelungen zur Verpachtung von Kleingärten
- Redaktion Gartenzeitung

- vor 4 Tagen
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Ein Kleingarten bietet viel Freiheit, Freude und Erholung. Für viele Menschen ist er ein Rückzugsort, ein Stück Natur und ein Ausgleich zum Alltag. Gleichzeitig ist ein Kleingarten immer Teil einer Gemeinschaft und an klare rechtliche sowie vereinsinterne Regeln gebunden. Beides gehört untrennbar zusammen.
In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass es bei neuen Pachtverhältnissen immer wieder zu Missverständnissen kommt – etwa zu Rechten und Pflichten, zur Bewirtschaftung der Parzelle oder zu den besonderen Anforderungen unserer Anlage, insbesondere im Hinblick auf den Denkmalschutz. Um solche Situationen künftig von vornherein zu vermeiden, hat der Vorstand die Voraussetzungen für neue Pachtverhältnisse klarer gefasst.
Ziel dieser Neuregelungen ist es nicht, Hürden aufzubauen oder Interessierte abzuschrecken. Vielmehr soll von Anfang an transparent sein, was ein Kleingarten in unserem Verein bedeutet, welche Freiheiten er bietet – und welche Verantwortung damit verbunden ist.
Grundvoraussetzung für eine Verpachtung ist ein Wohnsitz in Magdeburg, um eine regelmäßige Anwesenheit und eine aktive Teilnahme am Vereinsleben zu ermöglichen. Ebenso erforderlich ist der Nachweis einer positiven Bonität.
Sollte diese nicht vorliegen, können alternativ Sicherheiten oder eine Bürgschaft gestellt werden. Diese Regelung dient dem Schutz der Gemeinschaft, da der Verein in Vorleistung tritt und auf verlässliche Vertragspartner angewiesen ist.
Ein zentraler Bestandteil der neuen Regelungen ist die verpflichtende Teilnahme an einer Informationsveranstaltung vor Abschluss des Pachtvertrags. In dieser werden die Gartenordnung, die Denkmalschutzordnung, die Grundsätze der kleingärtnerischen Bewirtschaftung sowie das Vereinsleben ausführlich erläutert. Ziel ist es, offene Fragen frühzeitig zu klären und eine bewusste Entscheidung für den Kleingarten und den Verein zu ermöglichen.
Auch nach Vertragsbeginn bleibt der Verein nicht auf Distanz. Im ersten Jahr der Pacht finden zwei Begehungen der Parzelle statt. Diese dienen der Unterstützung, Orientierung und frühzeitigen Klärung möglicher Fragen, nicht der Sanktionierung.
Bewerberinnen und Bewerber mit begrenzten Deutschkenntnissen müssen sicherstellen, dass ein dauerhaft verfügbarer Dolmetscher oder Übersetzungsdienst benannt werden kann. Hintergrund ist, dass Regeln, Auflagen und Fristen eindeutig verstanden werden müssen. Ist dies nicht gewährleistet, kann keine Verpachtung erfolgen.
Ergänzend dazu hat der Verein zwei Gartenfreunde benannt, die künftig vermittelnd zwischen dem Vorstand und ausländischen Pächterinnen und Pächtern tätig werden. Sie unterstützen dabei, sprachliche und kulturelle Hürden abzubauen, Missverständnisse frühzeitig zu klären und eine gelungene Integration in das Vereinsleben zu fördern.
Ein funktionierender Kleingartenverein lebt zudem von der aktiven Mitwirkung seiner Mitglieder. Neue Pächterinnen und Pächter sollen sich daher in den Verein einbringen, an Mitgliederversammlungen teilnehmen und sich über Entwicklungen und Beschlüsse informieren. Mit der Pacht einer Parzelle übernimmt man nicht nur einen Garten, sondern gestaltet auch sein Umfeld und die Gemeinschaft aktiv mit.
Darüber hinaus lädt der Vorstand ausdrücklich erfahrene Pächterinnen und Pächter ein, sich bei der Verpachtung neuer Gärten einzubringen. Ihre Erfahrung, ihr Verständnis für das Vereinsleben und ihre Kenntnis der Anlage sind eine wertvolle Unterstützung, um Interessierten realistische Einblicke zu geben und gemeinsam passende neue Pächter für unseren Verein zu gewinnen.
Mit diesen Regelungen macht der Vorstand deutlich: Unser Kleingartenverein ist kein Freizeitpark und keine unverbindliche Wochenendfläche. Ein Kleingarten schenkt viel Lebensqualität, setzt aber voraus, dass Regeln verstanden, akzeptiert und eigenverantwortlich eingehalten werden.
Klare Absprachen von Anfang an, begleitende Unterstützung und eine offene Kommunikation schaffen Vertrauen und bilden die Grundlage für ein faires, respektvolles und dauerhaft funktionierendes Miteinander im Verein.




