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🛴 „Verbot für Kraftfahrzeuge“ – Gilt das auch für E-Scooter und E-Bikes?

  • Autorenbild: Mark Helms
    Mark Helms
  • 16. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit

An den Zufahrten zu unserer Gartenanlage ist es deutlich zu sehen: das Verkehrszeichen 260, ein roter Kreis mit Auto und Motorrad, das ein Verbot für Kraftfahrzeuge anzeigt.

Einige Mitglieder schließen daraus: „Alles mit Motor ist verboten!“


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Doch das ist so nicht korrekt – und wir möchten hier kurz erklären, warum.

🔍 Was bedeutet das Schild tatsächlich?

Das Verkehrszeichen 260 bedeutet:

Kraftfahrzeuge dürfen hier nicht fahren.

Dazu zählen:

  • 🚗 Auto, 🏍️ Motorräder,🛵Motorroller, 🚜 Traktoren, 🚚 LKWs

Aber nicht alles, was einen Motor hat, ist ein Kraftfahrzeug im rechtlichen Sinne!

Was darf trotzdem fahren?

Folgende Fahrzeuge sind erlaubt, auch wenn sie einen Motor haben:

  • 🛴 E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge mit max. 20 km/h und Versicherungskennzeichen)

  • 🚲 Pedelecs (E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h)

  • Elektrische Rollstühle und Seniorenmobile

  • 🚲 Normale Fahrräder

All diese Fahrzeuge unterliegen nicht dem Verbot, weil sie nicht als Kraftfahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung gelten.

🤔 Was wäre, wenn wir wirklich „alles mit Motor“ verbieten würden?

Dann müssten wir auch:

  • Ältere Mitglieder mit Elektromobilen zurückweisen

  • Menschen mit Gehbehinderung auf E-Rollstühlen den Zutritt verweigern

  • Kindern mit E-Tretrollern die Zufahrt verbieten

  • und sogar Radfahrern mit E-Bike sagen: „Absteigen!“

Das wäre weder sinnvoll noch sozial gerecht.

🤝 Rücksicht statt Regeln auslegen

Unsere Gartenanlage soll mobilitätsfreundlich bleiben – für Jung und Alt, für Fußgänger, Radfahrer, Menschen mit Behinderung und moderne Formen der Fortbewegung. Das Schild 260 schützt vor Autoverkehr, nicht vor Fortschritt.

Wichtiger als die Art des Fahrzeugs ist: Langsam fahren. Rücksicht nehmen. Kein Durchgangsverkehr.

Lilienweg 52a
39118 Magdeburg 

Telefon +49 (391) 25190880

Vereinsregister Stendal: VR10457

Vertretungsberechtigter Vorstand gemäß
§ 26 BGB, jeweils alleinvertretungsberechtigt:

Mark Yoram Helms 
Kevin Schimke

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