Leerstand ist kein Schicksal – sondern eine Gestaltungsaufgabe
- Redaktion Gartenzeitung

- vor 4 Tagen
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Gesamtkonzept zur Sicherung und Weiterentwicklung der Kleingartenanlage
1. Ausgangslage: Leerstand, Pflichten und besondere Verantwortung
In unserer Anlage stehen seit geraumer Zeit Parzellen leer. Diese Situation ist kein lokales Einzelphänomen, sondern bundesweit zu beobachten. Leerstand ist dabei kein neutraler Zustand, der sich folgenlos verwalten ließe. Unbewirtschaftete Gärten verwildern, Obstgehölze bleiben ungeerntet, es entsteht ein erhöhtes Futterangebot für Schädlinge, und angrenzende Parzellen werden in Mitleidenschaft gezogen. Gleichzeitig bleiben Pflege-, Verkehrssicherungs- und Erhaltungspflichten bestehen – unabhängig davon, ob ein Pachtvertrag besteht oder nicht. Für unsere Anlage verschärft sich diese Problematik erheblich durch ihre besondere rechtliche Stellung. Sie ist nicht nur dauerhaft als Kleingartenanlage gesichert, sondern zugleich Bestandteil eines eingetragenen Gartendenkmals. Damit geht es nicht allein um einzelne Parzellen, sondern um den Erhalt einer historischen Gesamtanlage mit ihrer Struktur, Nutzung und Gestalt. Denkmalrecht knüpft nicht an Vertragsverhältnisse an, sondern an den tatsächlichen Zustand. Verwilderung, dauerhafte Nichtnutzung oder schleichender Substanzverlust sind daher keine bloßen Übergangserscheinungen, sondern rechtlich relevante Mängel, die aktives Handeln erfordern.
2. Ausgangspunkt der Überlegungen und veränderte rechtliche Rahmenbedingungen
Ausgangspunkt der heutigen Überlegungen war ein Beschluss der Mitgliederversammlung, mit dem der Vorstand beauftragt wurde zu prüfen, ob und wie eine Verkleinerung der Anlage zur Bekämpfung des Leerstands möglich ist. Dieser Auftrag entstand zu einem Zeitpunkt, als der Denkmalstatus der Anlage noch nicht bekannt war. Die Fragestellung wurde daher zunächst ausschließlich unter kleingartenrechtlichen Gesichtspunkten betrachtet. Der Vorstand ist diesem Auftrag nachgekommen. Erst im Zuge der Prüfungen wurde festgestellt, dass die Anlage unter Denkmalschutz steht. Mit dieser Erkenntnis änderten sich die Rahmenbedingungen grundlegend. Maßnahmen, die zuvor als denkbar erschienen, sind seither rechtlich und fachlich anders zu bewerten. Eine strukturelle Aufgabe von Parzellen ist nicht mehr allein eine vereinsinterne oder verbandsinterne Organisationsfrage, sondern berührt zwingend denkmalrechtliche Vorgaben und öffentliche Interessen.
3. Rückbau als ungeeignetes Instrument
In der Diskussion um Leerstand wird häufig Rückbau als scheinbar einfache Lösung genannt. Gemeint ist damit die dauerhafte Aufgabe von Kleingartenflächen, häufig mit der Perspektive einer späteren anderweitigen Nutzung. Für unsere Anlage war Rückbau jedoch bereits vor Kenntnis des Denkmalstatus keine realistische Option. Rückbau ist ein langwieriger, kostenintensiver Prozess, der akute Pflege- und Ordnungsprobleme nicht löst, sondern lediglich zeitlich verschiebt. Mit dem Denkmalstatus ist Rückbau zusätzlich erheblich erschwert. Jede dauerhafte Flächenaufgabe würde umfangreiche denkmalrechtliche Prüfungen erfordern und hätte irreversible Auswirkungen auf die historische Struktur der Anlage. Vor allem aber beseitigt Rückbau den bestehenden Handlungsdruck nicht. Bundesweit gilt Rückbau daher fachlich als letztes Mittel, nicht als aktives Instrument zur Steuerung von Leerstand.
4. Das Vereinskonzept: Handeln statt Stillstand
Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand ein Gesamtkonzept entwickelt, das nicht auf Aufgabe, sondern auf aktive Gestaltung setzt. Kern des Konzepts sind vier miteinander verzahnte Maßnahmen, die Leerstand überbrücken, Pflege sichern und gleichzeitig Perspektiven für eine spätere reguläre Nutzung eröffnen.

Die Nutzung auf Probe ermöglicht eine zeitlich befristete, vereinsinterne Bewirtschaftung ungenutzter Parzellen ohne sofortigen Abschluss eines klassischen Kleingartenpachtvertrags. Sie senkt Einstiegshürden, verhindert Verwilderung und schafft die Grundlage für eine spätere dauerhafte Verpachtung, ohne rechtliche Besitzstände zu begründen.

Das Urban Gardening auf Vereinsparzellen dient dort als Übergangslösung, wo eine Einzelverpachtung kurzfristig nicht realistisch ist. Gemeinschaftliche Nutzung stellt sicher, dass Flächen bewirtschaftet bleiben, ohne den Charakter der Anlage dauerhaft zu verändern.

Erntetage auf unbewirtschafteten Parzellen mit Obstgehölzen stellen sicher, dass Erträge nicht verfallen und keine zusätzlichen Belastungen durch Schädlingsdruck entstehen. Zugleich machen sie sichtbar, dass die Anlage genutzt, gepflegt und als Teil des städtischen Grüns wahrgenommen wird.Alle diese Maßnahmen sind befristet, reversibel und ausdrücklich auf die Zustimmung des Verbandes ausgerichtet.

Die Anpassung der Verwaltungsvollmacht, als vierte Massnahme, ergibt sich folgerichtig aus den zuvor genannten Schritten. Der Verein trägt bereits heute die volle operative Verantwortung für Pflege, Kontrolle, Verkehrssicherung, die Umsetzung denkmalrechtlicher Vorgaben und die Vorfinanzierung notwendiger Maßnahmen. Gleichzeitig fehlen ihm bislang ausreichende rechtliche Steuerungsinstrumente, um dieser Verantwortung im letzten Schritt wirksam gerecht zu werden. Diese strukturelle Trennung von Verantwortung und Befugnis ist dauerhaft nicht tragfähig.
5. Bundesweite Entwicklung des Kleingartenwesens
Bundesweit befindet sich das Kleingartenwesen seit Jahren in einem tiefgreifenden Wandel. Unter dem Dach des Bundesverbandes sind knapp 900.000 Kleingärtnerinnen und Kleingärtner organisiert; insgesamt nutzen rund fünf Millionen Menschen Kleingärten im Umfeld von Familie und Freunden. Gerade in Ballungsräumen ist die Nachfrage weiterhin hoch. Gleichzeitig zeigt sich jedoch, dass es in einzelnen Anlagen und Lagen zu Leerständen kommt, die nicht durch Abwarten oder pauschale Maßnahmen lösbar sind, sondern aktiv gemanagt werden müssen. In diesem Kontext haben sich befristete Nutzungen, gemeinschaftliche Gartenformate und öffentlich sichtbare Aktivitäten bundesweit als praktische Steuerungsinstrumente etabliert.
6. Vergleich mit anderen Städten und Verbänden
Dass die Größenordnung eines Verbandes dabei kein Hemmnis darstellt, zeigen auch Beispiele aus Sachsen-Anhalt und den angrenzenden Bundesländern mit vergleichbaren Strukturen. Diese Städte stehen – ähnlich wie Magdeburg – nicht im Fokus eines extremen Metropolenmarktes, sondern bewegen sich in realistischen, übertragbaren Rahmenbedingungen.
Ein besonders gut vergleichbares Beispiel ist Leipzig im benachbarten Sachsen. Der Stadtverband Leipzig betreut über 200 Kleingärtnervereine mit mehr als 31.000 Parzellen. Trotz dieser Größe werden Leerstand und strukturelle Veränderungen nicht dem Zufall überlassen. Stattdessen setzt der Verband auf befristete Nutzungen, öffentlich zugängliche Projekte, gezielte Förderungen und neue vertragliche Instrumente. Nach öffentlich zugänglichen Berichten wurden allein in einem Berichtszeitraum rund 45.000 Euro für Maßnahmen auf öffentlich zugänglichen Flächen in mehreren Vereinen bereitgestellt. Diese Mittel dienten ausdrücklich der Stabilisierung von Anlagen, der Pflege von Gemeinschaftsflächen und der Verbesserung der Außenwirkung. Die Folge ist, dass Leerstand dort in vielen Fällen als Übergangszustand behandelt wird und nicht in Verwilderung mündet.
Auch in Halle (Saale), mit einer deutlich kleineren, aber strukturell vergleichbaren Anzahl an Kleingartenanlagen, werden gemeinschaftliche Nutzungsformen, temporäre Lösungen und öffentlich sichtbare Maßnahmen genutzt, um unbewirtschaftete Flächen zu stabilisieren. Dort zeigt sich, dass selbst bei begrenzten Ressourcen durch koordiniertes Vorgehen von Verband und Vereinen Pflegezustände verbessert und die Attraktivität der Anlagen erhalten werden kann.
In Dessau-Roßlau und anderen Städten Sachsen-Anhalts wird ebenfalls sichtbar, dass Verbände und Vereine gemeinsam nach pragmatischen Lösungen suchen, um Leerstand zu überbrücken. Hier stehen weniger groß angelegte Programme im Vordergrund, sondern flexible, vor Ort entwickelte Ansätze, die vom Verband begleitet und ermöglicht werden. Entscheidend ist dabei nicht die Größe der Stadt, sondern die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und Gestaltungsspielräume zu eröffnen.
Diese regionalen Beispiele zeigen deutlich: Erfolgreiche Strategien gegen Leerstand sind kein exklusives Großstadtphänomen. Sie entstehen dort, wo Verbände aktiv moderieren, unterstützen und den Vereinen Werkzeuge an die Hand geben. Die positiven Effekte zeigen sich im Pflegezustand der Anlagen, in stabileren Nutzungszahlen und in einer besseren öffentlichen Wahrnehmung des Kleingartenwesens.
7. Förderung, Kommunikation und Unterstützung der Vereine
In Städten mit funktionierenden Verbandsstrukturen beschränkt sich die Rolle der Verbände nicht auf formale Verwaltung. Fördermittel werden gezielt eingesetzt, um Pflege, Nutzung und öffentliche Wahrnehmung von Anlagen zu stärken. Ebenso wichtig ist die kontinuierliche Kommunikation zwischen Verband und Vereinen. Erfahrungen werden gebündelt, Probleme gemeinsam diskutiert und Lösungen systematisch weitergegeben.
8. Deutliche Kritik an der Arbeitsweise des Verbandes in Magdeburg
Genau an dieser Stelle setzt die Kritik in Magdeburg an – und sie fällt deutlich aus. Der Stadtverband betreut rund 155 Mitgliedsvereine und verfügt über eine breite Gremienstruktur mit Vorstand und Gesamtvorstand. Angesichts dieser Struktur ist jedoch festzustellen, dass zentrale Zukunftsfragen des Kleingartenwesens bislang nicht aktiv gestaltet, sondern überwiegend verwaltet oder vertagt werden.
Insbesondere beim Thema Leerstand beschränkt sich die Verbandsarbeit erkennbar auf Bestandsaufnahmen, Quoten und abstrakte Reduktionsüberlegungen. Ein tragfähiges, entwickelndes Konzept, wie Leerstand verhindert, überbrückt oder konstruktiv genutzt werden kann, ist bislang nicht erkennbar. Damit geraten die Vereine vor Ort zwangsläufig in eine reaktive Rolle und müssen Probleme allein lösen, obwohl diese strukturell und verbandspolitisch verursacht oder zumindest mitbedingt sind.
Diese Wahrnehmung ist nicht auf unseren Verein beschränkt. In Gesprächen mit anderen Vereinen zeigt sich immer wieder derselbe Eindruck: Der Verband agiert vor allem als verwaltende Instanz, nicht als Impulsgeber, Moderator oder Unterstützer. Der Verband reagiert, wo er gestalten müsste, und zieht sich dort zurück, wo Führung, Koordination und konzeptionelle Arbeit erforderlich wären.
Die Kritik richtet sich ausdrücklich nicht gegen einzelne Personen, wie etwa den Vorsitzenden des Verbandes, sondern gegen die Arbeitsweise und Verantwortungswahrnehmung des Verbandes als Organisation insgesamt.
9. Unbequeme, aber notwendige Fragen an den Verband
Vor diesem Hintergrund stellen sich unausweichlich und mit Nachdruck Fragen, die der Verband beantworten muss, wenn er seinen eigenen satzungsmäßigen Auftrag ernst nehmen will. Es geht dabei nicht um Schuldzuweisungen, sondern um Verantwortung und Zukunftsfähigkeit.
Warum existieren bislang keine dauerhaften Arbeitsstrukturen auf Verbandsebene, in denen Vereine systematisch in die Entwicklung von Lösungen zu Leerstand, Nutzungswandel und strukturellen Veränderungen eingebunden werden? Warum werden bundesweit bewährte Instrumente wie befristete Nutzungen, gemeinschaftliche Formate oder modellhafte Erprobungen nicht aufgegriffen, bewertet und in rechtssichere Leitlinien für die Vereine überführt?
Warum bleibt die Kommunikation zwischen Verband und Vereinen in diesen zentralen Fragen weitgehend einseitig und reaktiv, statt dialogorientiert und gestaltend? Und schließlich: Wie gedenkt der Verband künftig sicherzustellen, dass er nicht nur den Status quo verwaltet, sondern seiner Rolle als Interessenvertreter, Koordinator und Entwickler des Kleingartenwesens tatsächlich gerecht wird?
10. Sonderstatus der Anlage, Modellfunktion und Autonomiefrage
Für unsere Anlage ist die Frage nach dem sachgerechten Umgang mit Leerstand, Pflegepflichten und rechtlicher Steuerungsfähigkeit von besonderer Bedeutung. Der Denkmalstatus hebt die Anlage objektiv aus der Masse der üblichen Kleingartenanlagen heraus. Er ist zugleich Chance und Verpflichtung. Der häufig angeführte Verweis auf Gleichbehandlung greift hier nicht. Wo Sachverhalte rechtlich und tatsächlich nicht vergleichbar sind, ist eine identische Behandlung weder sachgerecht noch rechtlich geboten. Differenzierte Lösungen sind daher Ausdruck verantwortungsvoller Steuerung. Gerade aufgrund dieses Sonderstatus bietet unsere Anlage die Möglichkeit, als Modellraum zu dienen.
Neue Instrumente können hier kontrolliert erprobt und bei Erfolg auf andere Anlagen übertragen werden – ohne andere Vereine zu benachteiligen.
11. Verantwortung, Beiträge und Erwartung
Der Verein hat gehandelt, Konzepte entwickelt und Verantwortung übernommen. Damit ist seine Pflicht erfüllt. Nun ist der Verband gefordert, seiner Rolle gerecht zu werden und das Kleingartenwesen nicht nur zu verwalten, sondern aktiv weiterzuentwickeln.
In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass der Vorstand des Vereins die im Konzept beschriebenen Schritte nicht nur diskutiert, sondern bereits als konkrete Vorhaben gegenüber dem Verband förmlich adressiert hat. Die vier Maßnahmen – die Nutzung auf Probe, Urban Gardening auf Vereinsparzellen, Erntetage sowie die daraus folgerichtig abgeleitete Anpassung der Verwaltungsvollmacht – sind dem Verband als Anträge bzw. antragsnahe Vorhabenanzeigen vorgelegt worden. Damit liegt die Sache nicht mehr im Stadium einer bloßen Idee, sondern im Stadium einer verbindlichen Entscheidungserfordernis.
Der Verein hat diese Maßnahmen bewusst nicht als Gesamtpaket in einem einzigen Sammelantrag eingereicht, sondern getrennt. Hintergrund ist, dass die Maßnahmen zwar zusammengehören, jedoch unterschiedliche rechtliche und organisatorische Ebenen betreffen. Eine pauschale Ablehnung eines Sammelantrags würde sämtliche Lösungsansätze gleichzeitig blockieren und damit faktisch den Stillstand zementieren. Die getrennte Antragstellung dient daher nicht der Umgehung des Verbandes, sondern einer sachgerechten, prüffähigen Befassung: Jede Maßnahme kann eigenständig bewertet, genehmigt oder – falls erforderlich – mit Auflagen versehen werden, ohne dass dadurch alle übrigen Schritte automatisch mitfallen.
Für uns ist entscheidend, dass diese Bearbeitung nicht im Ungefähren bleibt, sondern nachvollziehbar und verbindlich erfolgt. Der Verein benötigt Klarheit darüber, ob und unter welchen Bedingungen die beantragten Maßnahmen umgesetzt werden dürfen. Denn Leerstand, Verwilderung, Pflege- und Verkehrssicherungspflichten sowie denkmalrechtliche Anforderungen laufen unabhängig von Verbandsverfahren weiter. Jede Verzögerung hat daher unmittelbare praktische Folgen vor Ort – für den Zustand der Anlage, für die Belastung der ehrenamtlichen Strukturen und für die Akzeptanz der Mitglieder.
Vor diesem Hintergrund erwarten wir vom Verband eine zeitnahe, transparente und substanzielle Befassung mit den beantragten Maßnahmen. Dazu gehört aus Vereinssicht insbesondere eine klare Aussage, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, welche Prüfmaßstäbe angewendet werden und ob der Verband eigene Alternativvorschläge unterbreiten will, die über reine Reduktions- oder Rückbauüberlegungen hinausgehen. Ein bloßes Vertagen oder Verwalten des Vorgangs würde dem Ernst der Lage nicht gerecht und würde letztlich bedeuten, dass der Verband sich der Verantwortung entzieht, die er als Dachorganisation gegenüber seinen Mitgliedsvereinen hat.
DER VORSTAND
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Quellen und Nachweise
Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. (BDG): Struktur, Mitgliederzahlen und bundesweite Entwicklung des Kleingartenwesens.
Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e. V.: Tätigkeitsberichte, Angaben zu Parzellenzahlen, Fördermaßnahmen für öffentlich zugängliche Flächen sowie Informationen zu Zwischennutzungen und gemeinschaftlichen Formaten.
Stadtverband Halle der Gartenfreunde e. V.: Veröffentlichungen und Praxisberichte zu temporären Nutzungen, gemeinschaftlicher Pflege leerstehender Parzellen und verbandlicher Begleitung von Vereinen.
Regionale Verbands- und Vereinsinformationen aus Dessau-Roßlau und Sachsen-Anhalt: Berichte zu vereinsinternen Nutzungslösungen und Übergangsmodellen bei Leerstand.
Fachliteratur und Praxisberichte aus der Stadtentwicklungs- und Freiraumplanung zu Urban Gardening, Zwischennutzungskonzepten und Leerstandsmanagement im urbanen Grün.
Bundeskleingartengesetz (BKleingG) sowie Denkmalschutzgesetz Sachsen-Anhalt als maßgeblicher rechtlicher Rahmen.




