Ratenzahlung Jahresrechnung
- Redaktion Gartenzeitung

- 10. Dez. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Ratenzahlung: Ein Entgegenkommen in echten Ausnahmefällen
Der Verein bekräftigt die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Dieses Angebot gilt jedoch ausschließlich für Mitglieder, denen keine andere zumutbare Lösung zur Begleichung der Jahresrechnung zur Verfügung steht. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme zur Entlastung in besonderen finanziellen Notlagen und nicht um ein reguläres Zahlungsmodell.
Wichtig: Diese Regelung bezieht sich nur auf die jährliche Hauptrechnung. Sie kann nicht für zusätzliche Forderungen, Mahngebühren oder ältere, bereits bestehende Zahlungsrückstände in Anspruch genommen werden.
Die Vorgehensweise: Klare Vorgaben für Ratenzahlungen
Um Missbrauch zu vermeiden und eine faire, verlässliche Abwicklung zu gewährleisten, gelten folgende verbindliche Punkte:
Antragspflicht: Eine Ratenzahlung ist nur nach schriftlichem Antrag beim Vorstand möglich, vorzugsweise über unser Online-Formular: Zum Online-Antrag.
Kommunikation: Die Angabe einer aktuellen E-Mail-Adresse ist hilfreich für die schnelle Abwicklung, aber keine zwingende Voraussetzung.
Sichere Abwicklung über GoCardless: Die gesamte Ratenzahlung erfolgt über den spezialisierten Dienstleister GoCardless. Dieser ermöglicht einen sicheren und termingerechten Einzug der vereinbarten Raten mittels SEPA-Lastschrift. Dies entlastet die ehrenamtliche Verwaltung.
Konsequenz bei Rücklastschrift: Bei jeder nicht eingelösten Lastschrift (Rücklastschrift) endet die Ratenzahlungsvereinbarung sofort und automatisch. Die gesamte Restschuld wird umgehend fällig gestellt, und es tritt die Kündigungsreife der Parzelle bzw. der Mitgliedschaft ein.
Kosten für das Verfahren, gemäß Gebührenordnung 25,00 Euro.
Warum diese strenge Regelung notwendig ist
Ratenzahlungen stellen ein erhebliches Entgegenkommen des Vereins dar und binden administrative Ressourcen. Sie dienen dazu, Sie als Mitglied in schwierigen Phasen zu unterstützen. Um jedoch die Finanzierungsfähigkeit des Vereins und somit die Grundlagen unserer Gemeinschaftsarbeit nicht zu gefährden, können diese Ausnahmen nur in begründeten Fällen gewährt und müssen konsequent nach festen Regeln abgewickelt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese notwendige Strenge. DER VORSTAND




