Erklärung des Vorstands zur Situation
- Redaktion Gartenzeitung

- 25. Aug.
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 14. Sept.
Liebe Gartenfreunde,
wir wissen, dass viele von euch im Moment unsicher sind und sich Sorgen machen. Deshalb möchten wir euch die Lage klar und verständlich erklären:
1. Rücktritt des Vorstands
Wir haben erklärt, dass wir ab dem 29.11.2025 nicht mehr für eine neue Amtszeit kandidieren.
Das heißt: Wir stehen nicht mehr zur Wahl.
Aber: Wir hören nicht einfach auf.
2. Weiterführungspflicht nach dem Gesetz
Nach dem Gesetz (§ 27 BGB) bleibt der Vorstand so lange im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.
Das bedeutet: Wir führen die Geschäfte weiter, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
Der Verein bleibt also handlungsfähig.
3. Eure Sicherheit
Eure Pachtverträge bleiben bestehen. Niemand verliert durch unseren Rücktritt seinen Garten.
Solange wir die Verwaltung führen, entstehen auch keine zusätzlichen Kosten.
4. Ablauf laut Einladung zur MV
Am 20.09.2025 findet die außerordentliche Mitgliederversammlung statt.
Dort stehen Neuwahlen auf der Tagesordnung.
Wenn keine Wahl gelingt, sind wir verpflichtet, innerhalb von 6 Wochen eine neue Versammlung einzuberufen.
Sollte auch dieser zweite Versuch scheitern, entscheidet die Mitgliederversammlung selbst über das weitere Vorgehen – bis hin zu einer möglichen Auflösung des Vereins (§ 41 BGB).
5. Was ihr wissen müsst
Der Verein läuft weiter.
Eure Gärten sind sicher.
Kosten bleiben gleich, solange wir die Verwaltung weiterführen.
Erst wenn dauerhaft niemand bereit ist, Verantwortung zu übernehmen, entstehen Zusatzkosten oder muss die MV über die Zukunft entscheiden.
👉 Damit ist klar :Es gibt keinen Grund für Panik. Der Verein bleibt handlungsfähig, eure Gärten sind nicht in Gefahr. Jetzt liegt es an uns allen, Kandidaten zu finden, damit wir die Vereinsarbeit geordnet in neue Hände übergeben können.
Der Vorstand



