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Mehr Sicherheit für unsere Gartenanlage – Sicherheitskonzept

  • Autorenbild: Redaktion Gartenzeitung
    Redaktion Gartenzeitung
  • 22. Jan.
  • 3 Min. Lesezeit

Das Jahr 2025 hat unseren Verein vor besondere Herausforderungen gestellt. Leider kam es in unserer Kleingartenanlage wiederholt zu Einbrüchen, Diebstählen und unbefugtem Aufenthalt fremder Personen. Viele Mitglieder haben diese Entwicklung mit Sorge verfolgt und den Vorstand gebeten, wirksame und sichtbare Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit zu ergreifen.

Der Vorstand hat diese Hinweise ernst genommen und ein Sicherheitskonzept erarbeitet, das ab dem 01.03.2025 verbindlich in Kraft tritt.

Warum sind Maßnahmen notwendig?

Unser Verein zählt rund 400 Mitglieder. Bei dieser Größe ist es nicht möglich, jede Person in der Anlage persönlich zu kennen. Gleichzeitig hat das Jahr 2025 gezeigt, dass Anonymität, offenstehende Zugänge und schlecht einsehbare Bereiche das Risiko für Einbrüche erhöhen.

Ziel des Sicherheitskonzepts ist es:

  • Einbrüche und Diebstähle zu verhindern

  • unbefugten Aufenthalt zu reduzieren

  • die Gärten und Lauben der Mitglieder besser zu schützen

  • das Sicherheitsgefühl in der Anlage zu stärken

Diese Maßnahmen sind keine Überwachung, sondern eine notwendige Reaktion auf die besondere Situation im Jahr 2025.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick

Mitgliederkarte – bekanntes Prinzip, neuer Zweck

Ab 2026 wird eine Mitgliederkarte eingeführt. Dabei handelt es sich um eine einfache Plastikkarte ohne Technik.

Viele Mitglieder kennen dieses Prinzip bereits: In der Vergangenheit wurden Mitgliederkarten im Verein unter anderem für den Einkauf im Vereinscafé genutzt.

Die Mitgliederkarte dient künftig:

  • der eindeutigen Identifikation von Mitgliedern

  • der schnellen Klärung bei Kontrollen

  • der sicheren Zuordnung bei Vertragsangelegenheiten

Die Mitgliederkarte ist kein Schlüssel, kein Zutrittssystem und kein Überwachungsinstrument.

Über die Modalitäten der Ausgabe der Mitgliederkarte an die Mitglieder wird derzeit noch beraten. Ebenso ist offen, ob die Mitgliederkarte mit einem Lichtbild versehen wird oder nicht. Beide Punkte werden Gegenstand einer öffentlichen Vorstandssitzung sein, in der die Mitglieder informiert und die weiteren Schritte erläutert werden.

Die öffentliche Vorstandssitzung findet am 11.02. um 17:00 Uhr statt.

Mehr Präsenz und persönliche Ansprache

Zur Erhöhung der Sicherheit werden unbekannte Personen in der Anlage künftig gezielter angesprochen. Dies ist ausdrücklich erwünscht und ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit.

Dabei gilt:

  • Mitglieder dürfen unbekannte Personen freundlich ansprechen und nach dem Grund ihres Aufenthalts fragen

  • Aus rechtlichen Gründen dürfen jedoch nur vom Vorstand beauftragte Mitglieder Mitgliederausweise kontrollieren

Kann bei einer Kontrolle keine Berechtigung zum Aufenthalt in der Anlage vorgezeigt oder auf andere geeignete Weise glaubhaft gemacht werden, ist die betreffende Person aufgefordert, die Anlage zu verlassen.

Diese Regelung dient dem Schutz aller Beteiligten und sorgt für ein einheitliches, rechtssicheres Vorgehen.

Bauliche Maßnahmen und Beleuchtung

Der Vorstand prüft derzeit zusätzlich, wie bauliche Schwachstellen der Anlage verbessert werden können. Die Bereiche mit niedrig gehaltenen Zäunen sind überwiegend unbewirtschaftet und eignen sich daher auch als mögliche Standorte für Kameras, um unbefugte Personen zu identifizieren und Wege innerhalb der Anlage nachvollziehen zu können. Dazu zählen unter anderem:

  • Wirtschafts- und Seitenwege

  • niedrig gehaltene Zaunbereiche

  • bestehende Lücken im Zaun

Parallel dazu werden an dunklen und unübersichtlichen Stellen solarbetriebene Leuchten mit Bewegungsmelder installiert. Mehr Licht bedeutet bessere Sichtbarkeit und weniger Tatgelegenheiten.

Videokontrolle unbewirtschafteter Parzellen

Ergänzend ist eine Videokontrolle ausschließlich auf unbewirtschafteten Parzellen vorgesehen. Ziel ist die Abschreckung und Beweissicherung.

Bewirtschaftete Gärten sind ausdrücklich nicht betroffen. Eine flächendeckende Überwachung findet nicht statt.

Gemeinsame Verantwortung

Die Erfahrung zeigt: Die größte Schwachstelle ist oft menschliches Verhalten, zum Beispiel wenn Tore nach dem Betreten oder Verlassen der Anlage nicht wieder geschlossen werden. Derzeit gibt es keine technischen Möglichkeiten, alle Türen zwangsweise schließen zu lassen.

Umso wichtiger ist es, dass alle Mitglieder aufmerksam bleiben und darauf achten, dass Zugänge konsequent geschlossen werden.

Zusammenarbeit mit Fachstellen und Ansprechpartner

Die geplanten Maßnahmen werden von der Kriminalprävention der Polizei begleitet.

Der Vorstand handelt damit nicht aus Kontrollinteresse, sondern setzt die berechtigten Sicherheitsinteressen der Mitglieder im rechtlich zulässigen Rahmen um.

Ansprechpartner für das Sicherheitskonzept ist ausschließlich Henry Bergmann, Fachberater des Vereins. Er koordiniert die Umsetzung der Maßnahmen und steht für fachliche Rückfragen zur Verfügung.

Lilienweg 52a
39118 Magdeburg 

Telefon +49 (391) 25190880

Vereinsregister Stendal: VR10457

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§ 26 BGB, jeweils alleinvertretungsberechtigt:

Mark Yoram Helms 
Kevin Schimke

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