top of page

Vorstandssitzung Januar 2026

  • Autorenbild: Redaktion Gartenzeitung
    Redaktion Gartenzeitung
  • 22. Jan.
  • 4 Min. Lesezeit

Was wir im Januar beschlossen haben – und warum wir jetzt Klartext reden


In der Vorstandssitzung am 21. Januar 2026 haben wir uns mit mehreren Themen beschäftigt, die unseren Verein aktuell und in den kommenden Jahren betreffen. Es ging nicht um Einzelprobleme, sondern um die Frage, wie wir unsere Anlage organisatorisch, finanziell und strukturell handlungsfähig halten.

Uns ist wichtig, euch offen zu sagen, was beschlossen wurde, was wir bereits auf den Weg gebracht haben – und wo andere Stellen ihrer Verantwortung bislang nicht nachkommen.


Finanzen und Verwaltung – verbindlich und nachvollziehbar

Ab 01.01.2026 nehmen neue Pächter verpflichtend am SEPA-Lastschriftverfahren teil. Damit stellen wir pünktliche Zahlungseingänge sicher und entlasten die ehrenamtliche Arbeit im Verein. Für bestehende Pächter ändert sich dadurch nichts.

Einmalige Gebühren zum Pachtbeginn (z. B. Aufnahmegebühr, Kaution, Schlüsselpfand) werden künftig nicht mehr bar, sondern per Überweisung oder Lastschrift gezahlt. Das ist sicherer, transparenter und besser dokumentierbar.

Bei wiederholten Zahlungsproblemen kann der Vorstand künftig vierteljährliche Abschlagszahlungen festlegen. Das ist kein Automatismus, sondern eine Einzelfalllösung, um Zahlungsprobleme frühzeitig zu ordnen, bevor es zu drastischeren Maßnahmen kommt.

Sicherheit in der Anlage – ein klarer Wunsch der Mitglieder

Der Wunsch nach mehr Sicherheit kam direkt aus der Mitgliedschaft. Einbrüche, Diebstähle und unbefugter Aufenthalt wurden immer wieder angesprochen. Der Vorstand setzt diesen Wunsch nun um.

Beschlossen wurde:

  • Personenkontrollen ausschließlich durch den Vorstand oder vom Vorstand ausdrücklich beauftragte Vereinsmitglieder

  • sachlich, respektvoll und ohne Zwang

  • im Rahmen des Hausrechts des Vereins

Wichtig ist dabei die rechtliche Grenze: Wir dürfen keinen Personalausweis kontrollieren, da wir keine hoheitliche Stelle sind. Genau deshalb ist eine vereinsinterne Mitgliederkarte notwendig und zulässig.


Die Mitgliederkarte – Sicherheit, Datenschutz und zusätzlicher Nutzen

Die Mitgliederkarte dient nicht nur der Kontrolle in der Anlage, sondern vor allem der eindeutigen Authentifikation bei sensiblen Vorgängen wie:

  • Vertragsänderungen

  • Kündigungen und Übergaben

  • Schlüsselangelegenheiten

  • Zahlungs- und Abrechnungsthemen

So stellen wir sicher, dass die Person, die vor uns steht, auch tatsächlich berechtigt ist. Das schützt eure Daten, verhindert Missbrauch und reduziert Konflikte.

Zusätzlich befinden wir uns derzeit mit mehreren Firmen in Gesprächen, um Rabatte oder sonstige Vergünstigungen für Vereinsmitglieder zu ermöglichen. Die Karte soll also nicht nur Pflichten mit sich bringen, sondern auch konkrete Vorteile im Alltag.

Die genaue Ausgestaltung (z. B. Foto ja oder nein) wird noch in einer öffentlichen Vorstandssitzung (11.02.2026 um 17 Uhr) gemeinsam besprochen. Hier gibt es bewusst noch keine Vorfestlegung.


Vereinsheim und Gaststätte – wirtschaftlich sinnvoll aufgestellt

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Fritz-Rödel-Vereinsheim mit Vereinsgaststätte. Der Vorstand stellt fest, dass die derzeitige direkte Vermietung des Vereinsheims und der Gaststätte höhere Einnahmen erzielt, als sie bei einer ordnungsgemäßen Verpachtung an einen festen Gaststättenpächter zu erwarten wären.

Diese Einnahmen sind ein wesentlicher Baustein zur Finanzierung von Betriebskosten, Instandhaltung und denkmalbedingten Anforderungen. Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Nutzung nicht nur praktikabel, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll und trägt zur finanziellen Stabilität des Vereins bei.

Die beschlossene neue Preisliste trägt diesem Umstand Rechnung und stellt sicher, dass die Nutzung kostendeckend erfolgt. Mitglieder profitieren weiterhin von deutlich reduzierten Preisen gegenüber externen Nutzern. Bestehende Verträge bleiben unberührt.


Leerstand – handeln statt wegsehen

Leerstehende Parzellen bleiben ein zentrales Problem, gerade in einer denkmalgeschützten Anlage. Nichtstun ist hier keine Option.

Der Vorstand hat deshalb ein konkretes Maßnahmenpaket entwickelt, das ausdrücklich nicht auf Aufgabe, sondern auf Erhalt und Pflege setzt:

  • Nutzung auf Probe für unbewirtschaftete Parzellen

  • gemeinschaftliche Nutzung (Urban Gardening) dort, wo Einzelverpachtung kurzfristig nicht möglich ist

  • Erntetage auf unbewirtschafteten Parzellen

  • Anpassung der Verwaltungsvollmacht, damit Verantwortung und Handlungsmöglichkeiten zusammenpassen

Alle Maßnahmen sind befristet, reversibel und auf den Erhalt der Anlage ausgerichtet.


Was genau dem Stadtverband vorgelegt wurde

Dem Stadtverband der Gartenfreunde Magdeburg wurden konkret und getrennt folgende Maßnahmen vorgelegt:

  1. Nutzung auf Probe unbewirtschafteter Parzellen

  2. Gemeinschaftliche Nutzungsformen (Urban Gardening)

  3. Erntetage auf unbewirtschafteten Parzellen

  4. Anpassung der Verwaltungsvollmacht

Diese Punkte wurden prüf- und entscheidungsreif eingereicht, bewusst getrennt, um eine sachgerechte Einzelbewertung zu ermöglichen.


Fördermittel und Verantwortung der Stadt

Parallel dazu bemühen wir uns aktiv um Zuschüsse, Förderprogramme und externe Mittel, um die Anlage grundlegend aufzuarbeiten. Als eingetragenes Garten- und Baudenkmal sind wir verpflichtet, die Anlage nicht nur zu erhalten, sondern sie auch schrittweise in einen denkmalgerechten Zustand zu bringen.

Diese Verantwortung darf nicht allein auf dem Rücken der Mitglieder liegen. Denkmalpflege ist eine öffentliche Aufgabe. Die Stadt Magdeburg als Eigentümerin des Denkmals ist daher ebenfalls in der Verantwortung, sich aktiv zu beteiligen – durch Unterstützung, Fördermittel und konstruktive Zusammenarbeit.


Zum Stadtverband – klar und unmissverständlich

Trotz vollständiger Vorlage der genannten Maßnahmen liegt bis heute keine inhaltliche Rückmeldung des Stadtverbandes vor. Keine Bewertung, keine Rückfragen, keine zeitliche Einordnung. Faktisch: keine Kommunikation.

Während der Verein vor Ort Verantwortung trägt – für Pflege, Verkehrssicherung, Denkmalschutz und Finanzierung – verharrt der Stadtverband in Untätigkeit. Das ist kein tragfähiger Zustand.

Der Vorstand gibt dem Stadtverband bis Mitte Februar Zeit, sich klar zu positionieren. Sollte weiterhin keine substanzielle Reaktion erfolgen, werden wir entscheiden müssen, wie wir auf diese Blockade reagieren, um die Handlungsfähigkeit des Vereins zu sichern.

Das ist keine Eskalation. Das ist Verantwortung.

Wir bleiben dran – und wir lassen unsere Anlage nicht im Stillstand hängen.

Euer Vorstand

Lilienweg 52a
39118 Magdeburg 

Telefon +49 (391) 25190880

Vereinsregister Stendal: VR10457

Vertretungsberechtigter Vorstand gemäß
§ 26 BGB, jeweils alleinvertretungsberechtigt:

Mark Yoram Helms 
Kevin Schimke

Terminvereinbarungen

Sie haben die Wahl zwischen Terminen vor Ort und-Terminen.
Die Vor-Ort-Termine finden in unserem Vereinsbüro statt, während Sie die Online-Termine bequem über Google Meet auf Ihrem Handy oder Computer wahrnehmen können.
Wählen Sie die Option die am besten zu Ihnen passt!
Bitte beachten Sie, dass Termine ohne Anmeldung immer am 1. Freitag im Monat 16-18 Uhr stattfinden.

bottom of page